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Reisen mit dem Tier

Translation/Übersetzung

Reisen mit dem Tier

Diese Reiseinformation enthält Bestimmungen ausgewählter Reiseländer für die Mitnahme von Hunden und Katzen. Diese Bestimmungen können sich aus seuchenpolizeilichen Gründen ändern. Mit Rücksicht darauf kann für die Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Änderungen der Bestimmungen sowie Auskünfte für Länder, die nicht aufgeführt sind, erteilen Konsulate, Fremdenverkehrsämter, Reiseveranstalter sowie Automobilclubs.


Allgemeine Hinweise

Die einzelnen Reiseländer wollen sich vor der Einschleppung und Weiterverbreitung von Seuchen und Infektionskrankheiten schützen. Deshalb schreiben staatliche Veterinärbehörden den Nachweis von Impfungen und Gesundheitszeugnissen für Hunde und Katzen vor. Die meisten Länder fordern eine Impfung gegen Tollwut. Die Tollwut ist eine Seuche, die in der ganzen Welt verbreitet ist und die eine Gefahr für Hunde und Katzen darstellt. Zu deren Schutz und zugleich zum mittelbaren Schutz des Tierbesitzers ist die Impfung der Haustiere das wirksamste Mittel.

In den unten genannten Einreisebestimmungen sollten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die veterinärbehördlichen Vorschriften des von Ihnen ausgewählten Reiselandes studieren.

Überprüfen Sie den Impfpass Ihres Tieres auf Gültigkeit und Aktualität der Eintragungen und beachten Sie die Bestimmungen im EU-Heimtierpass. Da für manche Länder auch ein Gesundheitszeugnis oder eine Bestätigung des Tollwut-Impfschutzes durch eine Blutuntersuchung mit relativ langer Vorlaufzeit erforderlich ist, sollten Sie uns rechtzeitig aufsuchen.

Bitte fragen Sie uns auch nach weiteren wichtigen Schutzimpfungen. Neben der Tollwut stellen auch andere Infektionskrankheiten, die in manchen Ländern gehäuft vorkommen, eine Bedrohung dar. Dazu zählen beim Hund Staupe, ansteckende Leberentzündung (HCC), Zwingerhusten, Parvovirose, Leptospirose und Borreliose ( Hundeschutzimpfung).
Bei Katzen gilt dasselbe für Katzenseuche, Katzenschnupfen und Leukose
(Katzenschutzimpfung). Bei allen diesen Infektionskrankheiten ist die regelmäßige Schutzimpfung die beste Vorbeuge.

Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen
Seit 2004 müssen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich mit Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und den neuen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen.

Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark (einschließlich Grönland und Faröer Inseln), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion), Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich der Azoren und Madeira), Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Balearen, Kanaren, Ceuta und Melilla), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Außerdem für Gibraltar.

Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren zusätzliche Anforderungen.

Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen, deshalb sollte der EU-Heimtierpass nur für gekennzeichnete Tiere verwendet werden.

Wiedereinreise aus Drittländern

Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und Vatikanstadt. Gültiger Tollwutschutz, Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass werden also bei der Einreise in diese Länder wie auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert.

Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei Einreise aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügen ebenfalls eine gültige Tollwutschutzimpfung, die Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass.

Derzeit gilt dies für folgende Länder: Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Belarus, Kanada, Chile, Fidschi, Falkland Inseln, Hongkong, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Trinidad und Tobago, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam), St. Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte (Stand: November 2008). Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen!

Bei Einreise aus einem anderen Drittland muss das Tier rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Alle Anforderungen für eine problemlose Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind und dieser mitgeführt wird. Die Antikörpertitrierung muss bei einem Heimtier, bei dem die Tollwutimpfung nach den vom Impfhersteller vorgegebenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden. Für die Einreise in nicht gelistete Drittländer gelten ebenfalls die einzelstaatlichen Bestimmungen!

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.